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   BSG, 30.06.1993 - 2 BU 212/92   

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BSG, 30.06.1993 - 2 BU 212/92 (https://dejure.org/1993,29358)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1993 - 2 BU 212/92 (https://dejure.org/1993,29358)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 (https://dejure.org/1993,29358)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hessen, 08.11.1995 - L 3 U 143/95

    Neue Erkenntnisse - Berufskrankheit - Straßenbau - Bronchialkarzinom

    Eine Entschädigung dieses Erkrankungsfalls wurde u.a. unter dem Gesichtspunkt des § 551 Abs. 2 RVO nach Einholung bzw. Beiziehung von in anderen Verfahren erstatteten zahlreichen arbeitsmedizinischen Gutachten und Stellungnahmen des Prof. Dr. W. Universitätskliniken G. des Prof. Dr. V., Universitätskliniken E., des Prof. Dr. K., Universitätskliniken M., und eines Gutachtens des Prof. Dr. M. vom 17. Dezember 1990 sowie diverser Stellungnahmen des Landesgewerbearztes und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA) rechtskräftig abgelehnt (Bescheide der Beklagten vom 5. September 1983 und 28. März 1984; Urteile des Sozialgerichts Frankfurt am Main - SG - vom 4. November 1986 - S-8/U-109/84 - und des Hessischen Landessozialgerichts - HLSG - vom 28. Oktober 1992 - L-3/U-47/87 - Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 -).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe - hier bei Straßenbauarbeitern - im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert nach dieser Rechtsprechung vielmehr den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder bei Straßenbauarbeiten, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (s. BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -, 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 - unter Hinweis auf BSGE 59, 295; s. auch BSG, Urteil vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/90).

    Es trifft auch nicht zu, daß das BSG bereits in seinem früheren Urteil vom 5. Februar 1980 - 2 RU 63/78 - festgestellt hat, daß Bronchialkarzinome bei Straßenbauarbeitern durch ihre Arbeit im erheblich höherem Grade auftreten als bei der übrigen Bevölkerung (BSG, Beschluß vom 30. Juni 1993, a.a.O.).

    In den späteren Entscheidungen wurde jedoch klargestellt, daß "bereits das" die Anwendbarkeit des § 551 Abs. 2 RVO ausschließt (BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - und 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - BSG, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 - BSGE 59, 295).

    Denn die Frage eines erhöhten Auftretens von Bronchialkarzinomen bei Straßenbauarbeitern ist nicht durch logische Überlegungen oder durch nicht allgemein anerkannte, sich auf analytische Daten des Arbeitsbereichs stützende Analogien, sondern nur durch den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder bei Straßenbauarbeitern positiv zu beantworten (s. insbesondere BSG, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 und HLSG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - L-3/U - 47/87 -).

    Soweit die Klägerin sich im übrigen darauf bezieht, daß mindestens vier bis sechs Fälle von Bronchialkrebs bzw. Kehlkopfkrebs in der Zeit von 1978 bis 1992 bei Straßenbauarbeitern wegen der Exposition mit PAH gemäß § 551 Abs. 2 RVO anerkannt worden seien, ist auch damit gerade noch nichts darüber ausgesagt, daß Bronchialkarzinome bei Straßenbauarbeitern durch ihre Arbeit in einem erheblich höherem Grade auftreten als bei der übrigen Bevölkerung (BSG, Beschluß vom 30. Juni 1993, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 13.12.1995 - L 3 U 824/94

    Quasi-Berufskrankheit - Kehlkopfkrebs - neue Erkenntnisse - maßgeblicher

    Die nach § 551 Abs. 2 RVO im allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Kehlkopfkrebserkrankten nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L - 3/U - 143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Tumorleidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht zu erheben sind.
  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96

    Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker

    Eine wegen dieses Erkrankungsfalls ua unter dem Gesichtspunkt des § 551 Abs. 2 RVO begehrte Entschädigung blieb erfolglos (Bescheide der Beklagten vom 5. September 1983 und 28. März 1984; Urteile des Sozialgerichts vom 4. November 1986 - S 8 U 109/84 - und des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Oktober 1992 - L 3 U 47/87 - Beschluß des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 -).
  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

    Die nach § 551 Abs. 2 RVO allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Lungenfibrose von Schweißern nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L-3/U-143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Leidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht erhoben worden sind.
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